Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.09.2002 - 12 CE 02.688   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14687
VGH Bayern, 17.09.2002 - 12 CE 02.688 (https://dejure.org/2002,14687)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.09.2002 - 12 CE 02.688 (https://dejure.org/2002,14687)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. September 2002 - 12 CE 02.688 (https://dejure.org/2002,14687)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,14687) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zuerst angegangener Rehabilitationsträger - 'Entsprechen' der Leistung nach BSHG § 40

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF (Leitsatz)

    § 43 BSHG
    Eingliederungshilfe

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zur vorläufigen Hilfeleistungspflicht des Sozialhilfeträgers gemäß § 44 BSHG betreffend die Übernahme der Kosten für eine Pflegefachkraft als Begleitperson für einen mehrfach behinderten Vorschüler

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 16.01.2001 - BT-Drs 14/5074
    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2002 - 12 CE 02.688
    Nach der Regierungsbegründung zu dem Gesetzentwurf trägt § 14 SGB IX dem Bedürfnis Rechnung, im Interesse Behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen durch rasche Klärung von Zuständigkeiten Nachteilen des gegliederten Systems des Rechts der Teilhabe behinderter Menschen entgegenzuwirken ( vgl. BT-Drucksache 14/5074 S. 102).
  • VGH Bayern, 24.09.2003 - 12 BV 02.1833
    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2002 - 12 CE 02.688
    Über die von der Antragsgegnerin gegen dieses Urteil eingelegte (vom Verwaltungsgericht zugelassene) Berufung hat der Senat noch nicht entschieden ( Verfahren 12 BV 02.1833).
  • VG Düsseldorf, 08.07.2003 - 22 K 8992/02

    Anspruch auf Übernahme der Kosten einer durchgeführten Konduktiven Therapie nach

    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. September 2002 - 12 CE 02.688 -, Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte (FEVS), Band 54, S. 264 (268).

    Die Sozialhilfeträger sollen weiterhin - nur dann - nicht leistungsverpflichtet sein, wenn ein anderer Rehabilitationsträger Leistungen zu erbringen hat, Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. September 2002, a.a.O., S. 270, was hier nicht der Fall ist, sodass in Verbindung mit Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung (§ 30 SGB IX) heilpädagogische Leistungen von den Sozialhilfeträgern zu erbringen sind, Brühl, a.a.O., § 40 Rn. 31.

  • LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 423/21

    Erstattungsanspruch zwischen Rehabilitationsträgern bei wirksamer Ablehnung

    Eine derartige Spaltung des Antrags und Konstruktion eines "neuen" Antrags widerspricht dem Regelungskonzept (BayVGH, Urteil vom 17.09.2002, 12 CE 02.688, juris; Ulrich a.a.O. § 14 SGB IX Rn. 92).
  • VG Oldenburg, 05.12.2003 - 13 B 4419/03

    Voraussetzungen der Gewährung einer Eingliederungshilfe in Form der ambulanten

    Dies liegt im Interesse der Leistungsberechtigten, aber auch der zuständigen Rehabilitationsträger (s. BT-Drucksache 14/5074, S. 95 ff., insbesondere 102, s. zu alledem VGH München, Beschluss vom 17. September 2002 - 12 CE 02.688 - zit. nach juris sowie Ernst/Adlhoch/Seel, SGB IX, Kommentar, Stand: April 2003, § 14 Rz.: 6 ff. m.w.N., Haines, in LPK-SGB IX, Kommentar 2002, Rz.: 5 ff. sowie Lachwitz, u. a, Handkommentar zum Sozialgesetzbuch IX, 2002, § 14 Rz.: 12 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - L 7 SO 3291/13
    Ebenso wie ein zuständig gewordener Träger das Regelungskonzept des § 14 SGB IX nicht dadurch umgehen darf, dass er einen Bewilligungsbescheid mit Dauerwirkung zurücknimmt und den Leistungsberechtigten auffordert, einen Kostenübernahmeantrag bei einem anderen Leistungsträger zu stellen (vgl. Verwaltungsgericht (VG) Braunschweig, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 3 B 150/03 - (juris)), oder indem der zweitangegangene und damit in jedem Fall zuständig gewordene Träger den Antrag auf Teilhabeleistungen in zeitlicher Hinsicht aufspaltet und insoweit versucht, einen "neuen" Antrag zu fingieren und an den zuerst angegangenen Rehabilitationsträger zurückleitet (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 17. September 2002 - 12 CE 02.688 - (juris); ferner Luik a.a.O., Rdnr. 75), kann der auf den Erstantrag hin mangels rechtzeitiger Weiterleitung (vorläufig) zuständig gewordene Rehabilitationsträger durch eine lediglich befristete Bewilligung nicht bewirken, dass die Frist des § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IX bei fortbestehendem Rehabilitationsbedarf neu in Gang gesetzt wird (so auch VG Würzburg, Urteil vom 18. März 2010 - W 3 K 08.2009; VG Würzburg, Urteil vom 21. Februar 2011 - W 3 K 10.735 - (beide juris)).
  • SG Aachen, 15.12.2004 - S 11 RA 3/04

    Rentenversicherung

    Ihnen steht der Normzweck von § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX entgegen, wonach sich die komplizierten Zuständigkeitsfragen des Sozialrechts im Allgemeinen und des Rehabilitationsrechts im Besonderen nicht zum Nachteil des Leistungsberechtigten auswirken dürfen (BT-Drs 14/5074, S. 85, 102; ausführlich auch VGH München, Beschluss vom 17.09.2002 - 12 CE 02.688 = FEVS 54, 264 ff) und dessen Antrag ohne weitere Streitigkeiten um Zuständigkeitsfragen kurzfristig beschieden werden muss (Gagel, a.a.O., S. 465).
  • SG Aachen, 11.02.2004 - S 11 RJ 66/03

    Rentenversicherung

    Denn Normzweck von § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX ist es, dass sich die häufig komplizierten Zuständigkeitsfragen des Sozialrechts im Allgemeinen und des Rehabilitationsrechts im Besonderen nicht zum Nachteil des Leistungsberechtigten auswirken (BT-Drs 14/5074, S. 85, 102; ausführlich Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 17.09.2002 - 12 CE 02.688 = FEVS 54, 264 ff) und dessen Antrag ungeachtet dieser Zuständigkeitsfragen kurzfristig beschieden werden kann.
  • SG Aachen, 25.01.2007 - S 11 AL 9/04

    Arbeitslosenversicherung

    Ihnen steht der Normzweck von § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX entgegen, wonach sich die komplizierten Zuständigkeitsfragen des Sozialrechts im Allgemeinen und des Rehabilitationsrechts im Besonderen nicht zum Nachteil des Leistungsberechtigten auswirken dürfen (BT-Drs 14/5074, S. 85, 102; ausführlich auch VGH München, Beschluss vom 17.09.2002 - 12 CE 02.688 = FEVS 54, 264 ff) und dessen Antrag ohne weitere Streitigkeiten um Zuständigkeitsfragen kurzfristig beschieden werden muss (Gagel, a.a.O., S. 465).
  • VG Düsseldorf, 24.01.2003 - 13 L 4954/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines sozialrechtlichen Anspruchs auf Erstattung

    Diese Vorschrift enthält für Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen eine für die Rehabilitationsträger abschließende Regelung, die den allgemeinen Regelungen zur vorläufigen Zuständigkeit oder Leistungserbringung im Ersten Buch und den Leistungsgesetzen der Rehabilitationsträger vorgeht und alle Fälle der Feststellung der Leistungszuständigkeit erfasst, vgl. BT-Drucksache 14/5074 S. 102; BayVGH, Beschluss vom 17. September 2002 - 12 CE 02.688 -.
  • VG Braunschweig, 13.11.2003 - 3 B 457/03

    Eingliederungshilfe; vorläufige Leistungen; Weiterleitung; Zuleitung;

    Die Vorschrift des § 14 SGB IX hat als Zuständigkeitsvorschrift, mit der auch die vorläufige Zuständigkeit geregelt wird, für Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen für die Rehabilitationsträger grundsätzlich abschließenden Charakter, die den allgemeinen Regelungen zur vorläufigen Zuständigkeit oder Leistungserbringung im 1. Buch Sozialgesetzbuch und den Leistungsgesetzen der Rehabilitationsträger vorgeht (vgl. VGH München, B. v. 17.09.2002 - 12 CE 02.688 - unter Ziff . 2 A der Entscheidungsgründe in FEVS 54, S. 264 ff., VG Oldenburg, B. v. 22.03.2002 - 3 B 1971/02 -, OVG Lüneburg, B. v. 22.04.2002 - 12 ME 346/02 -, mit dem das Oberverwaltungsgericht die Überlegungen des VG Oldenburg zum Verhältnis von § 14 SGB IX zu § 43 SGB I billigt, Welti in Lachwitz/Schellhorn/Welti - HK-SGB IX, § 14 Rz. 3 und Haines in LPK, SGB IX, § 14 Rz. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht